Aufnahmekriterien für die Gemeinschaftsschule
Nach Antrag des Schulträgers beim Schulamt des Kreises Plön auf Festlegung der Zügigkeit unserer Schule hat die Schulkonferenz vom 29.9.2020 Schulaufnahmekriterien entwickelt und beschlossen. Diese greifen in dem Moment, wenn die Anmeldungen die Kapazitätsgrenze überschreiten. Für die Gemeinschaftsschule bedeutet dieses eine durchgehende Zweizügigkeit und für zwei Jahrgänge die Möglichkeit einer Dreizügigkeit.
Nach folgender Reihung werden dann die Plätze vergeben:
- Härtefallregelung
- Pro Klasse zwei Plätze für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Schule
- Geschwisterkinder
- Losverfahren
Mit freundlichen Grüßen
Frau Märzhäuser