Wahlpflichtunterricht (WPU) an der Gemeinschaftsschule

Auszug aus dem WPU-Erlass:

Erlass zum Wahlpflichtunterricht an Regional- und Gemeinschaftsschulen (WPU-Erlass) Runderlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 7. März 2008 – III 3013 (NBI.MBF.Schl.-H. 2008 S. 117) zuletzt geändert durch den Erlass zum Wahlpflichtunterricht an Regional- und Gemeinschaftsschulen (WPU-Erlass) Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 29. März 2010

  1. Zielsetzung des Wahlpflichtunterrichts
    Der Wahlpflichtunterricht erweitert und vertieft den Pflichtunterricht. Er umfasst neigungs- und begabungsorientierte sowie auf das jeweilige Schulprofil bezogene Wahlpflichtangebote.
     
  2. Angebot der Schule
    Planung und Organisation des Wahlpflichtunterrichts liegen in der Verantwortung der Schule. Ein Anspruch auf Einrichtung eines bestimmten Wahlpflichtangebotes besteht nicht,. Die Schule soll als Wahlpflichtangebot eine zweite Fremdsprache anbieten. Darüber hinaus bietet die Schule in der Regel aus drei der im Folgenden genannten Bereiche mindestens ein Wahlpflichtangebot an. Fachbereiche sind:
    • Naturwissenschaften, Angewandte Informatik
    • Gesellschaftswissenschaften
    • Ästhetische Bildung, Sport
    • Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung.
       
  3. Grundsätze zu Struktur und Dauer der Angebote
    3.1 - An Regionalschulen wird das Wahlpflichtangebot 2. Fremdsprache vierstündig, die anderen Wahlpflichtangebote werden zwei- oder vierstündig erteilt. An Gemeinschaftsschulen wird das erste Wahlpflichtangebot ab Jahrgangsstufe 7 vierstündig, weitere Wahlpflichtangebote ab Jahrgangsstufe 9 werden zweistündig erteilt.
    3.2 - Wahlpflichtangebote werden in der Regel für mindestens zwei Jahre, ggf. auch für vier Jahre vorgesehen. Die 2. Fremdsprache ist vierjährig vorzusehen.
    3.3 - Der Wahlpflichtunterricht kann jahrgangsstufen- und bildungsgangübergreifend angeboten werden.
     
  4. Belegungspflichten und Wechsel des gewählten Angebotes
    4.1 - Im Wahlpflichtunterricht belegt jede Schülerin oder jeder Schüler ab Jahrgangsstufe 7 nach gründlicher Information und Beratung entweder die zweite Fremdsprache oder mindestens ein anderes Wahlpflichtangebot. An Gemeinschaftsschulen kann ab Jahrgangsstufe 9 ein weiteres Wahlpflichtangebot hinzutreten.
    4.2 - Ein Anspruch auf die Teilnahme an einem bestimmten Wahlpflichtangebot besteht nicht. Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Wahl des Wahlpflichtangebotes schriftlich.
    4.3 - Ein außerplanmäßiger Wechsel des gewählten Wahlpflichtangebotes ist im Ausnahmefall und mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters möglich. An Gemeinschaftsschulen ist bei Wechsel des ab Jahrgangsstufe 7 gewählten Wahlpflichtangebotes die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe ausgeschlossen.
     
  5. Leistungsbewertung
    Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Wahlpflichtunterricht werden zu jedem Zeugnistermin beurteilt und dokumentiert. Die Zertifizierung erworbener Fähigkeiten, Fertigkeiten oder Kompetenzen ist möglich.

An der Schule im Augustental können die Gemeinschaftsschüler/innen der 7. Klassen mit Beginn des Schuljahres 2016/17 einen vierstündigen Kurs aus folgenden Bereichen wählen:

  • Französisch ( 2. Fremdsprache )
  • Mensch, Natur, Umwelt ( NW )
  • Mensch in Bewegung ( ÄBS )
  • Textillehre, Technik, Wirtschaft ( AWV)

> Übersicht aller Angebote im Wahlpflichtunterricht

Inhalte und Ziele der verschiedenen Wahlpflichtangebote: