Informationen aus dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Corona-Schulinformation 2022 - 008
mit dieser Schulinformation greifen wir folgende aktuelle Themen für Sie auf:
1. Regelungen ab 3. März 2022 1
2. Hinweise zu aktuellen Anfragen im Corona-Postfach. 2
3. Rückkehr genesener Kinder bei Infektion in der Familie . 3
1. Regelungen ab 3. März 2022
Ab 3. März 2022 wird die allgemeine Corona-Bekämpfungsverordnung in einer neuen
Fassung gelten, die mit weiteren Schritten den Weg zurück in die Normalität aufzeigt. Diese
Normalität ist insbesondere für Kinder und Jugendliche von großer Bedeutung. Auch in
Schulen soll daher wieder ein regulärer Unterrichtsbetrieb stattfinden, der in den nächsten
Wochen noch durch Masken- und Testpflicht begleitet wird.
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Die stufenweise Rückführung der Infektionsschutzmaßnahmen in Schulen hatten wir
bereits mit der letzten Corona-Schulinformation aufgezeigt. Danach sieht der Fahrplan
folgende Schritte in den kommenden Wochen vor:
Ab 3. März 2022 entfallen grundsätzlich alle Einschränkungen des Unterrichts und
des Schullebens mit Ausnahme der Masken- und Testpflicht. Damit entfällt
insbesondere die sog. Kohortenregelung für Grundschulen und Förderzentren ab 3.
März 2022, wobei Schulen aus schulorganisatorischen Gründen die Umstellung
auch erst zum 7. März 2022 vornehmen können.
Ab 21. März 2022 entfällt die Testpflicht. Schülerinnen und Schüler sowie an Schulen
tätige Personen können sich allerdings zunächst noch zweimal die Woche freiwillig
zuhause testen. Hierfür werden Tests bereitgestellt.
Voraussichtlich bis einschließlich zum 1. April 2022 gilt noch die Maskenpflicht. Auch
diese könnte dann mit den Osterferien enden.
Damit wird es ab dem 2. April 2022 auch in Schulen keine Pflicht mehr zum Tragen einer
Maske geben. Der Wegfall der Pflicht hindert aber selbstverständlich den Einzelnen nicht
daran, freiwillig eine Maske zu tragen, wenn es dem eigenen Sicherheitsbedürfnis
entspricht. Das verlangt dann im Schulalltag ein besonderes Augenmerk im Hinblick auf
den Umgang und das Miteinander. Wie bisher auch werden in den Schulen in besonderem
Maße gegenseitige Rücksichtnahme und eine verständnisvolle Kommunikation gefordert
sein.
Der Zugang zur Schule richtet sich nach § 7 Schulen-Coronaverordnung. Danach gelten
die Ihnen bekannten Vorgaben fort, d. h. es muss derzeit ein Testnachweis unabhängig
vom Status als geimpft oder genesen vorgelegt werden. Dies ändert sich, wie oben
beschrieben, mit Wirkung ab dem 21. März 2022.
„Ist eine Person mit dem SARS-COV-2-Virus infiziert, kann die Absonderung mit einem frühestens am siebten Tag abgenommenen negativen zertifizierten Antigen-Schnelltest beendet werden. Das gilt auch bei Kindern und Jugendlichen im Schulalter. Sind Schülerinnen und Schüler allerdings nicht selbst infiziert, sondern Haushaltsangehörige infizierter Personen (z. B. Eltern oder Geschwister), kann die Absonderung bereits nach einer Frist von fünf Tagen mit einem negativen zertifizierten Antigen-Schnelltest beendet werden.“
3. Rückkehr genesener Kinder bei Infektion in der Familie
In der Begründung zum Absonderungserlass des Gesundheitsministeriums vom
15. Februar 2022 heißt es zur Absonderungspflicht für ehemals Infizierte:
„Ehemals infizierte Personen müssen nach Ende ihrer Isolation nicht unmittelbar
erneut als Kontaktpersonen in Absonderung, sofern bei Haushaltsangehörigen
ebenfalls (verzögert) eine Infektion nachgewiesen wurde.“
Schülerinnen und Schüler können in dieser Situation also in den Präsenzunterricht
zurückkehren, auch wenn z. B. ihre Eltern noch an Corona erkrankt sein sollten.
corona.bildung@bildungsdienste.landsh.de.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Kraft
Wie geht es ab Montag,22.11.21 weiter?
Medien-Information
Mittwoch, 17. November 2021
Die Landesregierung hat heute über die zu erwartenden Corona-Maßnahmen informiert. Bildungsministerin Karin Prien ergänzt die Details zu den Schulen.
KIEL. Bildungsministerin Karin Prien hat heute (17. November) in Kiel über die Regelungen der neuen Schulen-Coronaverordnung informiert, die ab 22. November gelten soll.
Die wesentlichen Punkte:
Nachdem die Maskenpflicht zuvor am Sitzplatz ausgesetzt worden war, gilt sie nun wieder im gesamten Schulgebäude. Eine Ausnahme soll lediglich dann gemacht werden, wenn es um Spracherwerb geht. (z.B. Deutschunterricht, DaZ oder auch wenn es pädagogisch geboten ist, wie in bestimmten Situationen im Förderbereich).
Die Testpflicht gilt weiter: Alle ungeimpften Schülerinnen und Schüler MÜSSEN sich zwei Mal pro Woche in der Schule testen; die geimpften und genesenen Schülerinnen und Schüler SOLLEN die Gelegenheit wahrnehmen, sich in der
Schule zu testen. Das gilt ebenso für alle an Schule Beschäftigten.
Sollte es einen bestätigten Fall in einer Lerngruppe geben, wird in dieser Lerngruppe auch weiterhin fünf Schultage lang TÄGLICH getestet. Auch den Genesenen und Geimpften wird dringend empfohlen, an den Testungen in der
Schule teilzunehmen.
Die rechtliche Umsetzung erfolgt zu Montag; Ministerin Prien ruft dazu auf, ab sofort wieder im gesamten Schulgebäude Masken zu tragen, auch an den Sitzplätzen. Bildungsministerin Karin Prien: „Sobald die neue Schulen-Coronaverordnung in Kraft getreten ist, muss in den Schulen wieder grundsätzlich eine qualifizierte Mund-Nasen-
Bedeckung getragen werden. Die Einschränkung der Maskenpflicht, nach der auf den Plätzen im Klassenraum keine Maske getragen werden muss, gilt dann nicht mehr. Lediglich dort, wo es zum Spracherwerb pädagogisch sinnvoll und notwendig ist, kann auch weiterhin im Unterricht am Platz für einen begrenzten Zeitraum auf die Maske
verzichtet werden“, so die Ministerin.
Da die Maskenpflicht erst im Zuge einer neuen Verordnung rechtskräftig wiedereingesetzt werden kann und dazu das Kabinett sowie auch der Landtag in einem ordentlichen Verfahren beteiligt bzw. gehört werden müssen, gilt die neue Verordnung voraussichtlich ab 22. November. „Bis dahin appelliere ich an Sie alle, in diesem Sinne ab sofort wieder die Maske auch am Platz zu tragen. Die Situation in Schleswig-Holstein ist nicht dramatisch, sondern beherrschbar und wir wollen alle gemeinsam dafür sorgen, dass es so bleibt. Wir haben die höchsten Impfquoten im Land, gerade die Jugendlichen ab 12 sind hier Vorreiter in Deutschland. Die Schulen in Schleswig-Holstein müssen geöffnet bleiben. Lassen Sie uns, lasst uns auch deshalb gemeinsam gegen das Virus kämpfen“, so Karin Prien.
Die Pandemielage an den Schulen sei angespannt, aber nicht kritisch. „Wir erleben in Schleswig-Holstein derzeit eine Situation, die wir so ähnlich schon aus vorangegangenen Wellen der Pandemie kennen. Während es in den meisten Bundesländern zu einem massiven Anstieg der Inzidenzen mit teils wochenlangem exponentiellen Wachstum gekommen ist, steigen die Inzidenzen in den Altersgruppen in Schleswig-Holstein deutlich moderater.“ Dies bedeute aber nicht, dass man sich von der bundesweiten Entwicklung oder derjenigen im Nachbarland Dänemark abkoppeln könne.
Karin Prien wurde auch grundsätzlicher in ihren Erläuterungen. Man dürfe nicht vergessen, hob sie hervor, dass der Normalzustand für Schülerinnen und Schüler der uneingeschränkte Präsenzunterricht mit regem Austausch mit allen Mitschülerinnen und Mitschülern sei. „Wir haben in dieser Pandemie dieses Recht der Kinder eingeschränkt, um gemeinsam gegen die Ausbreitung des Virus vorzugehen und um die Vulnerablen und Alten zu schützen. Unsere Maßnahmen, das haben übrigens auch die Gerichte seit Beginn der Pandemie bestätigt, waren immer wohl abgewogen und verhältnismäßig“, hob Prien hervor. Die jüngsten Lockerungsschritte seien aber aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in dieser Form nicht mehr aufrecht zu halten. „Unser oberstes Ziel bleibt die Sicherstellung des Präsenzunterrichts für alle Schülerinnen und Schüler“, so Prien. „Um dieses Ziel zu erreichen, kehren wir zur Maskenpflicht am Platz zurück.“ Gerade an den weiterführenden Schulen hätten die meisten Jugendlichen ohnehin auch weiterhin Masken getragen.
Zusätzlich hob Prien das Angebot hervor, dass auch die geimpften und genesenen Schülerinnen und Schüler und alle an Schule Beschäftigten weiterhin am Testverfahren in den Schulen teilnehmen können. „Die Geimpften und Genesenen können sich auch weiterhin in der Schule testen, die Ungeimpften müssen es“, betonte Prien. Zwei Mal pro Woche wird an den Schulen getestet. Gab es einen positiven Fall in einer Lerngruppe, wird für fünf Tage täglich getestet.
In Kürze soll es auch eine Impfung für Kinder ab fünf Jahren geben. Die Europäische Arzneimittelbehörde werde wohl schon bald grünes Licht für eine zugelassene Kinderimpfung geben. „Sprechen Sie mit ihren Kinderärztinnen und -ärzten über die Möglichkeit einer Impfung für ihr Kind. Die Landesregierung trifft alle notwendigen Vorbereitungen, um auch Kindern landesweit unkomplizierte und leicht zugängliche Impfangebote machen zu können“, so Prien.
Die Ministerin richtete sich aber ganz besonders an die Erwachsenen: „Kinder und Jugendliche haben unter dieser Pandemie am meisten gelitten. Sie haben sich solidarisch gezeigt und zu jedem Zeitpunkt eine große Last in diesem gemeinsamen und gesamtgesellschaftlichen Kampf gegen Corona getragen. „Zeigen Sie Solidarität und gehen Sie zu einer ärztlichen Beratung und lassen sich danach impfen. Das gilt insbesondere für Eltern und alle an Schule Beschäftigten. Wer heute auf eine Impfung verzichtet, weil er meint, er komme ja auch ohne klar, der trägt Verantwortung und Schuld für das Leid von Kindern in diesem Land. Von Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder besonders vulnerabel sind. Und wenn Sie sich nicht impfen lassen, tragen Sie Verantwortung für jede weitere Woche, die uns diese Pandemie das Leben schwermacht.“
Verantwortlich für diesen Pressetext: David Ermes | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-2369 | Telefax 0431 988- 5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de
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Infektionsschutz in Schulen in der Zeit vom 14. – 18. Dezember 2020
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
sicherlich haben Sie alle sehr gespannt die Entwicklung der vergangenen 24 Stunden
verfolgt. Ministerpräsident Daniel Günther hat in seiner heutigen Rede im Parlament erklärt,
dass das dramatische Infektionsgeschehen in Schleswig-Holstein aktuell mehr denn je
Disziplin und Verantwortungsbewusstsein von uns allen verlangt. Dazu müssen jetzt
möglichst umgehend alle Lebensbereiche einen Beitrag leisten.
Die Landesregierung hat daher entschieden, an den öffentlichen allgemeinbildenden und
berufsbildenden Schulen in Schleswig-Holstein, den Förderzentren sowie den
Ersatzschulen in privater Trägerschaft in der Zeit vom 14. – 18. Dezember 2020 für alle
Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 8 zu einem Lernen auf Distanz zu wechseln.
Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 7 ist weiter Präsenzunterricht
vorgesehen. Als Beitrag zur Kontaktreduzierung bieten wir Eltern und
Erziehungsberechtigen jedoch an, dass sie ihre Kinder ohne weitere Begründung vom
Unterricht beurlauben lassen können. Ein Wechsel zwischen Präsenzunterricht und
Distanzlernen ist jedoch nicht möglich, da es aus infektiologischer Sicht derzeit nicht
sinnvoll ist.
Sie alle müssen sich keine Sorgen machen, dass durch eine Beurlaubung schulische
Nachteile entstehen könnten. Das werden die Schulen nach den Winterferien sehr gut
begleiten.
Sofern abschlussrelevante Leistungsnachweise und Prüfungen für die nächste Woche
angesetzt sind, können diese unter Beachtung der Hygieneregeln durchgeführt werden.
Liebe Familien,
damit diese schulischen Maßnahmen wirken können, ist es wichtig, dass alle auch in den
Familien in der Weihnachtszeit die Hygieneregeln einhalten und dass Schülerinnen und
Schüler auch ihr Freizeitverhalten entsprechend anpassen. Denn auch weiterhin befinden
wir uns in einer Ausnahmesituation, die durch steigende Infektionszahlen begleitet wird.
Auch wenn Schule weiterhin nicht für diese Ausbrüche hauptverantwortlich ist, so müssen
wir jetzt alles tun, dass sich weniger Menschen begegnen. Die Schülerinnen und Schüler
in Schleswig-Holstein haben in den vergangenen Monaten echten Gemeinsinn unter
Beweis gestellt; sie haben sich an die Maskenpflicht gehalten und unsere Hygieneregeln in
der Schule befolgt.
Jetzt gilt es für alle: Bleiben Sie wann immer möglich zu Hause und lassen Sie uns so
unseren Beitrag dafür leisten, dass wir ein schönes Weihnachtsfest und ein hoffentlich
ruhigeres Jahr 2021 genießen können! Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Karin Prien
Aktuelles 23.10.2020
Die Landesregierung hat eine Änderung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 Die neue Fassung gilt ab 24.10.2020 und ist für Schulen insofern bedeutsam, als das Tragen eines Kunststoffvisieres (sogenannte Face Shields) zur Erfüllung der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr ausreichend sein wird. Diese Änderung folgt einer geänderten Empfehlung des RKI, wonach die Verwendung von Visieren nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand nicht als gleichwertige Alternative zur Mund-Nasen-Bedeckung angesehen werden kann, weil das Visier nicht vergleichbar die Verbreitung von Aerosolen verhindert.
Ausnahme: Lehrpersonal, bei denen die Erkennbarkeit der Mimik oder die unbeeinträchtigte sprachliche Verständlichkeit der Erreichung eines verfolgten Bildungszwecks dient, kann weiterhin Face Shields nutzen. D. h. für Lehrkräfte, dass sie immer dann ein das ganze Gesicht abdeckende Visier tragen können, wenn sie in der pädagogischen Interaktion mit Schülerinnen und Schülern sind.
Personen, die grundsätzlich von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind, können weiterhin freiwillig Visiere verwenden. (Pressemitteilung der Landesregierung)
Zum Thema Lüften weise ich nochmals auf die Empfehlungen des Umweltbundesamtes Danach ist davon auszugehen, dass beim Stoßlüften die Raumtemperatur nur um wenige Grad absinkt und dann schnell wieder ansteigt. Ein Auskühlen von Räumen stellt sich nur bei Dauerlüften ein und soll vermieden werden.
(Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur).
Elternbrief Ministerium 02.10.2020
Elternbrief aus dem Ministerium
Eckpunkte MNB- Pflicht an Schulen
Mund-Nasen-Bedeckungspflicht an Schulen
Information 10.08.2020
Erkältungssymptome: Darf mein Kind in die Kita oder Schule?
Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Kindertageseinrichtung bzw.
Schule, um ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Kita oder Schule wird Sie auch über
die aktuell geltenden Wiederzulassungsregelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame
Aufgabe von Eltern und Kita bzw. Schule ist, alle Kinder und das Personal sowie deren Familien vor einer Infektion zu
schützen.
Schreiben IQSH- Fachportal 17.04.2020
Schreiben vom 16.04.2020
Medien-Information der Bildungsministerin
Schreiben vom 19.03.2020